Die Antworten auf Fragen zum Winterdienst


Fragen rund um die Buchung von Stöwer-Winterdienst

Was gehört alles zu den Leistungen eines Winterdienstes in Hamburg?

Die Leistungen, die ein professioneller Winterdienst erbringen muss, sind natürlich von Ihrem Leistungspaket abhängig, das Sie bei uns gebucht haben, richtet sich aber mindestens an die gesetzlichen Anforderungen.

Sollten Sie noch keine Buchung getätigt haben verschafft Ihnen dieser Link einen guten Überblick. Achten Sie dabei auf den attraktiven Neukundenrabatt! 

Allgemein können folgende Leistungen zu den Aufgaben eines Winterdienstes in Hamburg gehören:

  1. Schneeräumung:  Schnee muss von öffentlichen Gehwegen und sollte von privaten Zuwegungen, Straßen und Plätzen geräumt werden um eine sichere, begehbare Umgebung zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.

  2. Glättebeseitigung: durch Streuen von Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln. Generell dient ein Streudienst der Glättebeseitigung. Das Streuen mit Splitt ergibt gleichzeitig eine Präventivwirkung für folgende Frostnächte mit eventueller erneuter Glättebildung.

  3. Entsorgung von Streugut ist der darauf folgende nächste, wichtige Arbeitsschritt. In der Fläche geschieht dies mit Kehrmaschinen, bei kleinteiligen Flächen per Hand: Das aufgenommene Streugut wird fachgerecht entsorgt.

  4. Die Übernahme der Haftpflicht ist der vielleicht wichtigste Teil des Leistungsprofils eines guten Winterdienstes.

Wie weit im Voraus muss ich mich auf den Winter vorbereiten?

Wir empfehlen, sich schon bis August, spätestens aber im September mit dem Thema Winterdienst zu beschäftigen, da wir unsere Tourenführer im Oktober in ihre Touren und Objekte einweisen um einen reibungslosen Start in die Saison zu gewährleisten.

Lesen Sie aufmerksam unsere Angebotspakete und Leistungsprofile von Stöwer Winterdienst und nutzen Sie gegebenenfalls unseren

Warum soll ich mich so früh um einen Winterdienst in Hamburg kümmern?

Damit wir unsere Dienstleistung in Hamburg sicher und zuverlässig organisieren können, müssen wir ihr Objekt in die Tourenpläne unserer Tourenführer einarbeiten.

 

 

Unser Mitarbeiter Michael sitzt vor seinem Rechner und organisiert die Tourenpläne für den Winterdienst in Hamburg
Tourenpläne zu erstellen ist für den Winterdienst in Hamburg unerlässlich

Denn um Ihnen einen professionellen Service garantieren zu können, müssen die Anfahrtswege kurz sein. Ihr Objekt muss aufgemessen sein und die Mitarbeiter eingewiesen werden.


So können wir gewährleisten, dass wir Sie im Winter zuverlässig mit unserem Service bedienen können.

Ich habe eine rechtzeitige Beauftragung versäumt.

Bietet Stöwer Winterdienst auch einen Notdienst an?

Wir versuchen unser Möglichstes, können aber nichts versprechen. Denn so ohne weiteres können wir die Tourenpläne unserer Mitarbeiter nicht ändern, ohne andere Kunden zu beeinträchtigen. Das würden Sie auch nicht wollen.

Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind eine unserer Qualitätsmassstäbe, an denen wir gemessen werden. Deshalb gehen wir in diesen Bereich der Qualitätssicherung ungern auch nur einen Jota nach.

Haben Sie also Verständnis, wenn wir Ihnen zu liebe alles versuchen werden , aber nichts versprechen können.


Fragen zur Winterdienstpflicht

All diesen Fragen gehen Sie aus dem Wege, wenn Sie unseren professionellen Winterdienst beauftragen.

Ist Winterdienst Pflicht?

Oh ja! Und dazu gibt es das Hamburgische Wegegesetz (HWG). Darin sind in 28 Paragraphen verteilt auf 37 Seiten und geschrieben in feinstem Juristendeutsch alle möglichen Pflichten enthalten. Wer es also genau wissen will, folge diesem Link ins Landesrecht Hamburg.

Wir versuchen es mal zusammenzufassen:

Anlieger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken sowie Betriebsinhaber und sonstige Nutzungsberechtigte sind dazu verpflichtet, bei Schnee und Eis auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen und an Bushaltestellen entlang ihrer Grundstücke in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens aber auf einer Breite von 1,00 m zu räumen. Eis und Glätte müssen mit Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln bekämpft werden. Streusalz ist für die Eisbeseitigung in diesem Bereichen nicht mehr erlaubt.

 

In welcher Zeit muss Schnee geräumt und Glätte bekämpft werden?

Schnee ist unverzüglich nach BEENDIGUNG des Schneefalls zu räumen, Glätte sofort nach Eintritt abzustreuen.

Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt danach Schneefall, Eis oder Glätte auf sind die Arbeiten bis 8.30 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr vorzunehmen.

 

WICHTIG: Können Sie diese Pflichten nicht selber wahrnehmen ist unverzüglich eine andere Person mit der Ausführung des Winterdienstes zu beauftragen.

 

Verstösse gegen die Räum- und Streupflicht werden mit einem nicht unerheblichen Bußgeld geahndet. Zudem haften Eigentümer und Betriebsinhaber bei Unfällen aufgrund von nicht geräumten Wegen und können unter Umständen Schadensersatzforderungen erhalten.

Warum sollte ich eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen?

Wir arbeiten mit speziellen Fahrzeugen. Wir von Stöwer Winterdienst pflegen dafür einen ausreichend großen und jährlich modernisierten Fuhrpark mit Räum-, Streu und Kehrgerät. Da kommen Sie mit Ihrer Schneeschaufel nicht mit. Zu uneffektiv, zu mühselig.

Wir kennen uns mit den ganzen Vorschriften aus, und lösen alle anfallenden Ansprüche, Pflichten und Ordnungsaufgaben. Bis hin zur fachgerechten Streumittelaufnahme und -entsorgung.

Wir übernehmen von Ihnen alle Winterdienstpflichten und die komplette Haftung. Für den Fall der Fälle haben wir eine Haftpflichtversicherung, die uns im Schadensfall gegen alle Unbill absichert. Das stärkste Argument für unseren Service!

 

Muss ich mich als Auftraggeber weiter um den Winterdienst kümmern?

Nein. Mit Vertragsunterzeichnung haben Sie ihre Winterdienstpflicht auf uns übertragen. Jedes Ihrer Objekte ist damit haftpflichtversichert und wird professionell betreut. Schlafen Sie so lange, wie Sie wollen. Fahren Sie in Urlaub ob in die Karibik oder zum Skifahren. Wir kümmern uns um Schnee und Eis, wie es sich gehört!

 Ob bei romantischem Schneefall, Eissturm oder Hamburger Matschwetter.

Kann ich die Kosten für einen Winterdienst von der Steuer absetzen?

Ja, wir helfen auch Steuern zu sparen. Das sind doch guten Nachrichten!

Die Kosten für einen Winterdienst sind als "Haushaltsnahe Dienstleistung" abzugsfähig. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten werden dabei nicht berücksichtigt.

Selbstverständlich sind auf unseren Rechnungen die Lohn- und Materialkosten separat ausgewiesen.