Ja, wir helfen auch Steuern zu sparen. Das sind doch guten Nachrichten!
Die Kosten für einen Winterdienst sind als "Haushaltsnahe Dienstleistung" abzugsfähig. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten werden dabei nicht berücksichtigt.
Selbstverständlich sind auf unseren Rechnungen die Lohn- und Materialkosten separat ausgewiesen.
