Generell ist der Hauseigentümer (Vermieter) für den Winterdienst verantwortlich. Er ist auch dazu verpflichtet Winterdienst auszuführen oder zu organisieren. Denn er haftet voll umfänglich bei
Unfällen, aufgrund von nicht korrekt oder rechtzeitig geräumten und gestreut Gehwegen.
Die Pflicht zum Winterdienst kann per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
Bei Mehrfamilienhäusern ist es ratsam, den Winterdienst von einem professionellen Winterdienst abwickeln zu lassen. Sämtliche Pflichten gehen damit auf den Dienstleister über.
Damit ist die Haftungsfrage geregelt und Mieter und Vermieter gehen jeglichem Konflikt um die Schneeräumung aus dem Wege.